Antrag auf
Verdienstausfallentschädigung-
Das Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG) ist
nur für die Geltendmachung von Verdienstausfallentschädigunge
Beachten Sie bitte insbesondere die Hinweise auf der Seite des LAVG Brandenburgs: