Corona-Überbrückungshilfe

Stand - 03. Oktober 2020:

 

Liebe Mandanten,

 

Die Überbrückungshilfe geht in die Verlängerung

 

 

- Ende der Antragsfrist für die Überbrückungshilfe 1. Phase am 9. Oktober.  [Quelle: ILB 03.010.2020]

 

- Die 2. Phase der Überbrückungshilfe umfasst die Fördermonate September bis Dezember 2020. Anträge für die 2. Phase können voraussichtlich ab Mitte Oktober gestellt werden. Wichtig: Anträge für die 1. Phase der Überbrückungshilfe (Fördermonate Juni bis August 2020) müssen spätestens bis zum 9. Oktober 2020 gestellt werden. Es ist nicht möglich, nach dem 9. Oktober 2020 rückwirkend einen Antrag für die 1. Phase zu stellen.   [Quelle: ILB 03.010.2020]

  

Nachzulesen auch auf der Seite der ILB:

 

https://www.ilb.de/de/wirtschaft/zuschuesse/corona-ueberbrueckungshilfe/

 

https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/UBH/Navigation/DE/Home/home.html

  

Ihr Steuerbüro Marina Scharf 

 


Stand - 09. Juli 2020:

 

Liebe Mandanten,

 

ab sofort können kleine und mittlere Unternehmen für die Monate Juni bis August 2020 eine weitergehende Liquiditätshilfe für ihre Existenzsicherung (Corona-Überbrückungshilfe) erhalten.

 

Ihren Antrag können Sie nur über einen Steuerberater, einen Wirtschaftsprüfer oder einen vereidigten Buchprüfer stellen.

 

Weitere Informationen zur Antragsstellung für dieses Programm erhalten Sie beim Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi).

 

https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/UBH/Navigation/DE/Home/home.html 

 

Fördernehmer:

Unternehmen aller Branchen, soweit sie sich nicht für den Wirtschaftsstabilisierungsfonds qualifizieren und ihr Umsatz in den Monaten April und Mai 2020 zusammengenommen um mindestens 60 % gegenüber April und Mai 2019 zurückgegangen ist. Soloselbständige und selbständige Angehörige der Freien Berufe im Haupterwerb können einen Antrag stellen, wenn sie die Programmvoraussetzungen erfüllen. [Quelle: ILB 09.07.2020]

 

Was wird gefördert?

Anteiliger finanzieller Ausgleich für monatlich anfallende betriebliche Fixkosten in Abhängigkeit von der Unternehmensgröße und der Höhe der Umsatzeinbußen in den Monaten Juni bis August 2020. [Quelle: ILB 09.07.2020]

 

Wer oder was wird nicht gefördert?

Mögliche Umsatzeinbußen und Lebenshaltungskosten. [Quelle: ILB 09.07.2020]

 

Aktuelle Informationen finden Sie auf der Webseite der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB):

 

https://www.ilb.de/de/wirtschaft/zuschuesse/corona-ueberbrueckungshilfe/

 

 

Ihr Steuerbüro Marina Scharf