Bitte prüfen Sie zunächst Ihre Anspruchsberechtigung (siehe PDF Hinweise Anspruchsberechtigung)
Hinweis der Arbeitsagentur (Stand 20. März 2020):
Neben dem Antrag Kurzarbeitergeld benötigt die Arbeitsagentur einige Unterlagen, um zeitnah über die Anerkennung entscheiden zu können. Reichen Sie bitte mit dem Antrag Kurzarbeitergeld folgende Dokumente ein:
Wie gehen Sie vor (Stand 20. März 2020):
Erster Schritt: Zunächst der Bundesagentur den Arbeitsausfall anzeigen – die Bundeagentur muss den Antrag zunächst bewilligen,
Sie können den Antrag online stellen bzw. den Antrag ausfüllen und per mail an folgende Adresse der Arbeitsagentur senden.
potsdam.031-os@arbeitsagentur.de
Diese Anzeige inklusive aller oben genannten Dokumente müssen Sie unverzüglich stellen, denn erst ab diesem Zeitpunkt haben Sie einen Anspruch auf Erstattung.
Ihre Betriebsnummer finden Sie auf den Beitragsnachweisen der Krankenkassen.
dann
Zweiter Schritt: Führen der Arbeitszeitnachweise und Einreichung zur Lohnabrechnung
Für jeden einzelnen Arbeitnehmer ist ein separater Zeitnachweis zu führen. Der Antrag ist Lohnabrechnung einzureichen.
Dritter Schritt: Beantragen der Erstattung
Die Anträge werden mit der Lohnabrechnung erstellt. Also erstmals mit der Lohnabrechnung für den Monat März möglich, sofern die Kurzarbeit für März bewilligt wird.
Die Lohnabrechnung führen wir wie gewohnt für Sie durch. Den Erstattungsantrag für die Kurzarbeit erhalten Sie dann mit den Lohnunterlagen und leiten diesen an die Agentur für Arbeit weiter.
Falls es zeitlich eng wird, empfehlen wir Ihnen mit dem Wissenstand von heute, zahlen Sie Ihren Mitarbeitern einen Abschlag. Wie hoffentlich unkompliziert und zeitnah diese Anzeigen bearbeitet werden, wird sich erst in den nächsten Tagen zeigen.
!!!!! Wichtig ist jetzt: Erstatten Sie die Anzeige, wenn Sie betroffen sind !!!!!!
Beachten Sie bitte insbesondere auf der Seite der Bundesagentur den folgenden Hinweis:
https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/finanziell/kurzarbeitergeld-bei-entgeltausfall
Die Hinweise umfassen die bisher geltenden Regeln zur Kurzarbeit. Bundesregierung und Gesetzgeber erarbeiten derzeit kurzfristige Sonderregeln zum erleichterten Bezug von Kurzarbeitergeld. Diese geplanten Änderungen sind in den Videos nicht enthalten.
Wir möchten Sie bitten, die bereitgestellten Videos aufmerksam anzusehen. Dort sind die wichtigsten Informationen enthalten.
Die entsprechenden Videos:
https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/finanziell/kurzarbeitergeld-video
Quelle: Bundesarbeitsagentur; Haufe