Stand - 03. Dezember 2021
Liebe Mandanten,
Wir möchten Sie und unsere Mitarbeiter vor einer möglichen Ansteckung mit dem Corona Virus schützen.
Daher gelten ab sofort folgende Maßnahmen:
Information zur Überbrückungshilfe III und zur Neustarthilfe für Soloselbstständige:
Wenn Sie möchten, dass wir für Sie Corona-Hilfen (z.B. Novemberhilfe, Dezemberhilfe, Neustarthilfe für Soloselbstständige usw.) beantragen, setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung.
Bitte beachten Sie die Antragsfristen!
Ausführliche Informationen dazu finden Sie auf den folgenden Seiten:
Passen Sie auf sich auf und bleiben Sie gesund!
Ihr Steuerbüro Marina Scharf
Stand - 21. Februar 2021:
Liebe Mandanten,
wir möchten uns bei Ihnen allen ganz herzlich bedanken, für den großen Zuspruch und das entgegengebrachte Verständnis für die aktuellen
Einschränkungen im Publikumsverkehr.
Ihre Unterstützung trägt jeden Tag dazu bei, dass wir weiterhin unsere Dienstleistungen für Sie anbieten und so Ihre Anliegen bearbeiten können.
Unser Büro ist wieder zu unseren Büroöffnungszeiten durchgehend besetzt. Es sind nicht zu jeder Zeit alle Mitarbeiter im Büro ansprechbar, da sich weiterhin einige Mitarbeiter im Homeoffice befinden.
Wir möchten Sie schützen, bitte schützen Sie auch uns.
Für die Rückkehr in eine neue Normalität möchten wir Ihnen den größtmöglichen Schutz bieten.
Was bedeutet das für Sie in unseren Räumlichkeiten?
Wir möchten gern auf folgende Links verweisen.
Hier finden Sie zusammengefasste Übersichten zu den schrittweisen Lockerungen und der Aufnahme der Geschäfte für einzelne Gewerbetreibende sowie des teilweisen Schulbetriebes.
Bundesgesundheitsministerium:
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/coronavirus.html
Aktuelles aus Gemeinde Groß Kreutz (Havel):
https://www.gross-kreutz.de/gemeinde/corona.html
Aktuelles aus unserer Region:
Aktuelles aus Deutschland:
https://www.tagesschau.de/inland/index.html
Wir bedanken uns für die vertrauensvolle Zusammenarbeit in den schwierigen Wochen und wünschen Ihnen und Ihren Familien, dass Sie gesund bleiben.
Ihr Steuerbüro Marina Scharf
Stand - 23. November 2020:
Liebe Mandanten,
aufgrund der hohen Dynamik der Corona-Epidemie und den daraus resultierenden Beschlussänderungen sowie Anpassungen der Unterstützungshilfe möchten wir Sie bitten, alle Informationen hierzu direkt auf den Seiten der Ministerien abzurufen. Wir empfehlen hierzu folgende Seiten:
Überbrückungshilfe Unternehmen - Startseite (ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de)
Die bisherige Bereitstellung von Informationen über Beschlussänderungen und Anpassungen der Unterstützungshilfe auf unserer Webseite wird bis auf Weiteres eingestellt. Alle bisherigen Informationen, Hilfestellungen und Kommentare zu den Unterstützungshilfen finden Sie bei uns unter Archiv News.
Gerne beraten und unterstützen wir Sie weiterhin in gewohnter Art und Weise.
Ihr Steuerbüro Marina Scharf
Stand - 08. November 2020:
Liebe Mandanten,
Außerordentliche Wirtschaftshilfe für November 2020
Anträge sind voraussichtlich ab Mitte November möglich.
Laut Bund-Länder-Beschluss vom 28.10.2020 müssen folgende Unternehmen ihren Betrieb einstellen:
Quellen:
Ihr Steuerbüro Marina Scharf
Stand - 21. Oktober 2020:
Beispiel zur Rechnungslegung ab 01.07.2020 unter Berücksichtigung vorheriger Anzahlungsrechnungen
Anzahlungsrechnung bis 30.06.2020
Anzahlung netto 5.000,00 Euro
zzgl. 19 % Umsatzsteuer 950,00 Euro
zu entrichtende Anzahlung 5.950,00 Euro
Schlussrechnung ab 01.07.2020 bis 31.12.2020
Kaufpreis netto 20.000,00 Euro
zzgl. 16 % Umsatzsteuer 3.200,00 Euro
Kaufpreis brutto 23.200,00 Euro
abzüglich Anzahlung netto - 5.000,00 Euro
zzgl. 19% Umsatzsteuer - 950,00 Euro
gesamte Anzahlung - 5.950,00 Euro - 5.950,00 Euro
verbleibende Restzahlung 17.250,00 Euro
Stand - 21. Oktober 2020:
Überbrückungshilfe II
Liebe Mandanten,
die Anträge für die Überbrückungshilfe II können ab dem 21. Oktober 2020 gestellt werden.
Die sogenannte Überbrückungshilfe II knüpft an die Überbrückungshilfe I (Juni-August 2020) an. Sie unterstützt kleine und mittelständische Unternehmen sowie Soloselbstständige und Freiberufler, die von den Maßnahmen zur Pandemie-Bekämpfung besonders stark betroffen sind. Die Überbrückungshilfe II umfasst die Fördermonate September 2020 bis Dezember 2020.
Anträge für diesen Zeitraum können ab sofort gestellt werden. Die Antragsfrist endet am 31. Dezember 2020.
Auch die Anträge für die Überbrückungshilfe II können nur von einem „prüfenden Dritten“ gestellt werden. Dazu zählen Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, vereidigter Buchprüfer und Rechtsanwälte.
Die Antragsbearbeitung und die Auszahlung erfolgen wiederum über die Bewilligungsstellen der Bundesländer.
Die Überbrückungshilfe II steht für Unternehmen aus allen Branchen offen. Folgende Änderungen wurden am Programm vorgenommen:
[Quelle: BMWi 21.10.2020]
Nachzulesen auch auf der Seite des BMWi:
Ihr Steuerbüro Marina Scharf
Stand - 21. Oktober 2020:
Liebe Mandanten,
Die Überbrückungshilfe I geht in die Verlängerung
- Ende der Antragsfrist für die Überbrückungshilfe I am 9. Oktober. [Quelle: ILB 03.010.2020]
- Die Überbrückungshilfe II umfasst die Fördermonate September bis Dezember 2020. Anträge für die Überbrückungshilfe II können ab dem 21. Oktober 2020 gestellt werden. Wichtig: Anträge für die Überbrückungshilfe I (Fördermonate Juni bis August 2020) müssen spätestens bis zum 9. Oktober 2020 gestellt werden. Es ist nicht möglich, nach dem 9. Oktober 2020 rückwirkend einen Antrag für Überbrückungshilfe I zu stellen. [Quelle: ILB 03.010.2020, BMWi 21.10.2020]
Nachzulesen auch auf der Seite der ILB:
https://www.ilb.de/de/wirtschaft/zuschuesse/corona-ueberbrueckungshilfe/
https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/UBH/Navigation/DE/Home/home.html
Ihr Steuerbüro Marina Scharf
Stand - 09. Juli 2020:
Liebe Mandanten,
ab sofort können kleine und mittlere Unternehmen für die Monate Juni bis August 2020 eine weitergehende Liquiditätshilfe für ihre Existenzsicherung (Corona-Überbrückungshilfe) erhalten.
Ihren Antrag können Sie nur über einen Steuerberater, einen Wirtschaftsprüfer oder einen vereidigten Buchprüfer stellen.
Weitere Informationen zur Antragsstellung für dieses Programm erhalten Sie beim Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi).
https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/UBH/Navigation/DE/Home/home.html
Fördernehmer:
Unternehmen aller Branchen, soweit sie sich nicht für den Wirtschaftsstabilisierungsfonds qualifizieren und ihr Umsatz in den Monaten April und Mai 2020 zusammengenommen um mindestens 60 % gegenüber April und Mai 2019 zurückgegangen ist. Soloselbständige und selbständige Angehörige der Freien Berufe im Haupterwerb können einen Antrag stellen, wenn sie die Programmvoraussetzungen erfüllen. [Quelle: ILB 09.07.2020]
Was wird gefördert?
Anteiliger finanzieller Ausgleich für monatlich anfallende betriebliche Fixkosten in Abhängigkeit von der Unternehmensgröße und der Höhe der Umsatzeinbußen in den Monaten Juni bis August 2020. [Quelle: ILB 09.07.2020]
Wer oder was wird nicht gefördert?
Mögliche Umsatzeinbußen und Lebenshaltungskosten. [Quelle: ILB 09.07.2020]
Aktuelle Informationen finden Sie auf der Webseite der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB):
https://www.ilb.de/de/wirtschaft/zuschuesse/corona-ueberbrueckungshilfe/
Ihr Steuerbüro Marina Scharf
Stand - 25. Juni 2020:
Konjunktur- und Krisenbewältigungspaket vom 03. Juni 2020
Mehrwertsteuersenkung von 19 % auf 16 % bzw. von 7 % auf 5 % für die Zeit vom 1. Juli 2020 bis 31. Dezember 2020.
Auf was müssen Sie achten?!
Wie müssen Sie Ihre Rechnungen schreiben:
Soweit Leistungen an Unternehmer ausgeführt werden, die zum Vorsteuerabzug berechtigt sind, ist es grundsätzlich unerheblich, ob die Leistungen vor oder nach den jeweiligen Steuersatzänderungen ausgeführt werden.
In jedem Fall ist aber bei Ausstellung der Rechnung von entscheidender Bedeutung und somit
Wichtigster Punkt, auf den Sie in jedem Fall achten müssen:
Wann wurde die Leistung ausgeführt?
Neben der tatsächlich (endgültig) ausgeführten Leistung führt auch eine abgeschlossene Teilleistungzur endgültigen Entstehung einer Umsatzsteuer. Die Vereinnahmung von Anzahlungen oder Vorauszahlungen für die endgültige Entstehung der Umsatzsteuer ist hingegen ohne Bedeutung.
Grundsätzlich wird gelten:
Weitere Informationen unter:
Link zur Bundesregierung:
https://www.bundesregierung.de/breg-de
Ihr Steuerbüro Marina Scharf
Stand - 13. August 2020:
Antragsfrist für Corona-Überbrückungshilfe endet am 30. September 2020.
Nachzulesen auch auf der Seite der ILB
https://www.ilb.de/de/wirtschaft/zuschuesse/corona-ueberbrueckungshilfe/
dort unter Antragsverfahren gelangen Sie über einen Link zum Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
im unteren Bereich „Downloads“ – „Vollzugshinweise für die Gewährung von Corona-Überbrückungshilfe…“ anklicken…
Die anschließende Übersicht unter dem Punkt „ II Verfahren – 9. Antragstellung Absatz 1“ finden Sie die Information der Antragsfrist bis 30. September 2020.
Stand - 25. Juni 2020:
Liebe Mandanten,
in den nächsten Wochen und Monaten werden wir alle mit neuen Herausforderungen konfrontiert sein, die es als Folge der Corona-Krise zu meistern gilt. Wir möchten gemeinsam mit Ihnen die optimalen Lösungen finden und Sie mit den steuerlichen Neuerungen nicht allein lassen. Für Fragen stehen wir Ihnen, wie gewohnt sowohl zu unseren Öffnungszeiten im Steuerbüro in Groß Kreutz als auch telefonisch sehr gern zur Verfügung.
Verordnung über den Umgang mit dem SARS-CoV-2-Virus und COVID-19 in Brandenburg:
Paradigmenwechsel beim Umgang mit dem Corona-Virus: Bis auf wenige konkrete Einschränkungen ist vieles wieder erlaubt. Das Kabinett hat dazu die neue „Verordnung über den Umgang mit dem SARS-CoV-2-Virus und COVID-19 in Brandenburg" beschlossen. Sie ist am Montag, 15. Juni, in Kraft getreten und löst die bisherige Eindämmungsverordnung ab. Die Abstands- und Hygieneregeln müssen aber weiterhin generell eingehalten werden. Die Maskenpflicht im Einzelhandel und im Nahverkehr gilt weiterhin. Die Kontaktbeschränkungen fallen weg.
Die neue Umgangsverordnung gilt vorerst bis einschließlich 16. August 2020.
Lesen Sie bitte auch weiter auf:
https://www.brandenburg.de/sixcms/detail.php?gsid=bb1.c.669399.de
Ihr Steuerbüro Marina Scharf
Stand - 25. Juni 2020:
Liebe Mandanten,
bitte beachten Sie, eine Beantragung der Corona-Soforthilfe ist seit dem 01.06.2020 nicht mehr möglich.
Aktuelle Informationen und Anträge erhalten Sie auf der Webseite der Investitionsbank des Landes Brandenburg.
https://www.ilb.de/de/covid-19-aktuelle-informationen/aktuelle-unterstuetzungsangebote/
Ihr Steuerbüro Marina Scharf
Stand - 25. Juni 2020:
Liebe Mandanten,
wir möchten uns bei Ihnen allen ganz herzlich bedanken, für den großen Zuspruch und das entgegengebrachte Verständnis für die aktuellen
Einschränkungen im Publikumsverkehr.
Ihre Unterstützung trägt jeden Tag dazu bei, dass wir weiterhin unsere Dienstleistungen für Sie anbieten und so Ihre Anliegen bearbeiten können.
Unser Büro ist wieder zu unseren Büroöffnungszeiten durchgehend besetzt. Es sind nicht zu jeder Zeit alle Mitarbeiter im Büro ansprechbar, da sich weiterhin einige Mitarbeiter im Homeoffice befinden.
Wir möchten Sie schützen, bitte schützen Sie auch uns.
Für die Rückkehr in eine neue Normalität möchten wir Ihnen den größtmöglichen Schutz bieten.
Was bedeutet das für Sie in unseren Räumlichkeiten?
Wir möchten gern auf folgende Links verweisen.
Hier finden Sie zusammengefasste Übersichten zu den schrittweisen Lockerungen und der Aufnahme der Geschäfte ab dem 04. Mai 2020 für einzelne Gewerbetreibende sowie des teilweisen
Schulbetriebes
Bundesgesundheitsministerium:
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/coronavirus.html
Aktuelles aus Gemeinde Groß Kreutz (Havel):
https://www.gross-kreutz.de/gemeinde/corona.html
Aktuelles aus unserer Region:
Aktuelles aus Deutschland:
https://www.tagesschau.de/inland/index.html
Wir bedanken uns für die vertrauensvolle Zusammenarbeit in den schwierigen Wochen und wünschen Ihnen und Ihren Familien, dass Sie gesund bleiben.
Ihr Steuerbüro Marina Scharf
Stand - 16. April 2020:
Notleidende Unternehmen bis 100 Erwerbstätige sollen unbürokratisch und kurzfristig zwischen 9.000 und 60.000 Euro zur Abwendung einer akuten Existenzgefährdung erhalten können.
Für Informationen zur Anfrage besuchen Sie bitte die Seite des WFBB Brandenburgs:
https://www.wfbb.de/de/Corona-
Der Antrag selbst kann ab dem 25.03.2020 ab 9.00 Uhr gestellt werden.
Aktuelle Unterstützungsangebote der ILB - Soforthilfe Corona Brandenburg:
https://www.ilb.de/de/covid-19-aktuelle-informationen/aktuelle-unterstuetzungsangebote/
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Wichtige Neuerung, Stand - 25. Juni 2020:
Bitte beachten Sie, eine Beantragung der Corona-Soforthilfe ist seit dem 01.06.2020 nicht mehr möglich.
Aktuelle Informationen und Anträge erhalten Sie auf der Webseite der Investitionsbank des Landes Brandenburg.
https://www.ilb.de/de/covid-19-aktuelle-informationen/aktuelle-unterstuetzungsangebote/
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Zusätzliche Informationen und Hilfestellungen zu den Anträgen finden Sie auf unserer Seite unter "Anträge und Infos Coronavirus" oder als direkt Link hier:
Stand - 16. April 2020:
Liebe Mandanten,
die wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Epidemie werden wir alle zu spüren bekommen.
Einige Bereiche wird es besonders hart treffen.
Aber wie täglich von unserer Bundesregierung aufs Neue versichert, sollten wir darauf vertrauen,
dass alles versucht wird, jeden einzelnen in dieser schweren Zeit zu unterstützen.
Was können wir für Sie tun:
Wir versuchen Sie soweit wie möglich tagesaktuell über Bereiche, die unsere Zusammenarbeit
berühren, auf unserer Internetseite zu informieren.
Wir erledigen nach Rücksprache mit Ihnen:
Bei Bedarf unterstützen wir Sie bei:
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass die Regelungen nahezu täglich konkretisiert werden. Wir versuchen,
so aktuell, wie möglich zu bleiben.
Wir machen Sie ausdrücklich auf Folgendes aufmerksam:
Im Rahmen unserer Recherche hinsichtlich der politischen Äußerungen im Zusammenhang mit dem Corona-Virus möchten wir unsere Mandaten und Geschäftspartner bestmöglich informieren und auf dem Laufenden halten. Dennoch erhebt unsere Website keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
Es gilt daher vielmehr:
„Trotz sorgfältiger inhaltlicher Kontrolle übernehmen wir keine Haftung für die Inhalte externer Links.
Für den Inhalt der verlinkten Seiten sind ausschließlich deren Betreiber verantwortlich.“
„Für alle Links auf dieser Homepage gilt daher: Wir distanzieren uns hiermit ausdrücklich von allen Inhalten aller gelinkten Seiten auf unserer Homepage und machen uns diese Inhalte nicht zu eigen.“
Ihr Steuerbüro Marina Scharf
Stand - 25. März 2020:
Liebe Mandanten,
die Anfrage "Unterstützungsanfrage Corona-Pandemie " muss ab sofort online gestellt werden. Bitte besuchen Sie hierzu die Seite des WFBB Brandenburgs:
https://www.wfbb.de/de/Corona-
Der Antrag selbst kann ab dem 25.03.2020 ab 9.00 Uhr gestellt werden.
Brandenburg unterstützt kleine und mittlere Unternehmen sowie Freiberufler, die durch die Corona-Krise in eine existenzbedrohliche wirtschaftliche Schieflage und Liquiditätsengpässe geraten sind, mit einem Soforthilfeprogramm
https://mwae.brandenburg.de/
Notleidende Unternehmen bis 100 Erwerbstätige sollen unbürokratisch und kurzfristig zwischen 9.000 und 60.000 Euro zur Abwendung einer akuten Existenzgefährdung erhalten können. Diese Soforthilfen sollen nicht als Darlehen, sondern als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden.
Die Umsetzung des Programms erfolgt über die Investitionsbank des Landes Brandenburg. Ab Mittwoch, 25. März 2020, können bei der ILB Anträge gestellt werden.
Wenn Sie sich beim ILB-Newsletter anmelden, erhalten Sie automatisch aktuelle Informationen der ILB zum Programm.
https://www.ilb.de/de/covid-19-aktuelle-informationen/aktuelle-unterstuetzungsangebote/
Die Unterstützung aus dem neuen Soforthilfeprogramm wird gestaffelt nach der Zahl der Erwerbstätigen.
Ihr Steuerbüro Marina Scharf